Grundsteuer
Informationen zur Grundsteuerreform und Abgabe von Steuererklärungen zum Grundbesitz
Im Jahr 2022 müssen neue Steuererklärungen für den Grundbesitz und die Grundsteuern erstellt werden. Die Neufeststellung der Grundbesitzwerte ist erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Wertermittlung über die alten Einheitswerte und die daraus erfolgte Grundsteuerfestsetzung als verfassungswidrig erklärt hat. Eine ausführlichere Übersicht finden Sie hier in der rechten Spalte.
Aufgrund der Menge der zu erstellenden Erklärungen ist es jetzt Zeit zu handeln. Die neuen Steuererklärungen müssen
in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022
ausschließlich in digitaler Form beim Finanzamt eingereicht werden. Daher ist ein frühes Zusammentragen der notwendigen Informationen und Dokumente sinnvoll.
Insbesondere werden hierzu benötigt:
- bisherige Einheitswertbescheide und Aktenzeichen
- Grundbuchauszüge der Grundstücke
- die Grundstücksflächen und ggf. Miteigentumsanteile
- Baujahr der Gebäude
- Angaben zur Wohnfläche bzw. Bruttogrundfläche der Gebäude
Gerne stehen wir als Ihr Steuerberater auch für diese Verpflichtung an Ihrer Seite und können für Sie die entsprechenden Steuererklärungen erstellen. Als Ansprechpartner in Grundsteuerfragen stehen als Steuerberater Herr Olaf Onigkeit sowie Steuerfachwirtin Frau Stefanie Wolff zur Verfügung. Wir haben eine spezielle E-Mail-Adresse für das Thema Grundsteuer eingerichtet: grundsteuer@onigkeit-brudek.de.
Damit wir für uns als Kanzlei planen können, bitten wir Sie, uns mit dem Schreiben aus dem Downloadbereich zu informieren, ob und in welcher Weise wir Ihnen Unterstützung geben können. Wir benötigen das Schreiben bis zum 30.04.2022 ausgefüllt zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies unabhängig von uns bereits bekannten Grundstücken anfragen, da wir nicht über alle Grundstücke Informationen haben und sicherstellen wollen, dass keine Grundstücke übersehen werden.
Sobald wir wissen, wie wir Ihnen behilflich sein können, kommen wir mit weiteren Informationen zu den konkret benötigten Daten für Ihre Immobilie, zu den konkret mit unserer Leistung verbundenen Kosten und für weitere Hilfestellungen auf Sie zu.
Die Entwicklung der EDV-Programme und der ELSTER-Schnittstelle zur Finanzverwaltung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Hier werden wir Sie zeitnah weiter informieren und Ihnen entsprechende Erfassungshilfen für die erforderlichen Grundstücksdaten als Download auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.
Link direkt zur offiziellen Quelle für noch mehr Informationen: [hier klicken] (Links öffnen in neuem Fenster)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer-Regelung stellt das BMF in einem Fragen-Antwort-Katalog zur Verfügung: FAQ zur neuen Grundsteuer (BMF)