Unsere Honorare der Steuerberater Onigkeit und Brudek aus Lehnitz, Oranienburg, Oberhavel
Unsere Vergütung bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), welche hinsichtlich der Honorarhöhe einen Ermessensspielraum bietet. Aufgrund unserer Kanzleistruktur und unserer modernen technischen Ausstattung, berechnen wir im Regelfall die Mittelgebühr gemäß der StBVV, bei einfachen Tätigkeiten jedoch ein darunter liegendes Honorar.
Ebenso besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Pauschalhonorars für laufend auszuführende Tätigkeiten (z.B. Erstellung der Finanzbuchhaltung). Bei Leistungen, für die die Steuerberatervergütungsverordnung einen Zeitaufwand vorsieht, steht unsere Honorierung in Abhängigkeit der Qualifikation des Bearbeiters.
Wir berechnen Stundensätze von 90,00 EUR (für Steuerfachangestellte), 100,00 EUR (für Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirte / Fachassistenten für Lohn) und 130,00 EUR (für Steuerberater) zzgl. Umsatzsteuer.
Für Leistungen außerhalb der Steuerberatervergütungsverordnung (z.B. betriebswirtschaftliche Beratungen, Finanzierungsberatungen) können Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Wir gestalten unser Honorar transparent und werden Sie bereits im Vorfeld einer Auftragserteilung auf die Höhe unserer Vergütung hinweisen. Im Rahmen eines Erstgespräches legen wir mit Ihnen den gewünschten Leistungsumfang fest und unterbreiten Ihnen auf dieser Basis ein Angebot.